Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts

Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts

Übers. und hrsg. von Hans Brockard, unter Mitarb. von Eva Pietzcker
223 S.
ISBN: 978-3-15-001769-2
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Rousseaus 1762 erstmals erschienenes Werk gilt als einer der wichtigsten rechtsphilosophischen Texte überhaupt und bildete die grundlegende Schrift für die Französische Revolution 1789: In ihr vertritt Rousseau erstmals und revolutionär die Idee der Souveränität des Volkes, indem er die Hintergründe der Vergesellschaftung des Menschen, der aus seinem Naturzustand heraustrat, beleuchtet.
Vorbemerkung

Erstes Buch
1. Gegenstand dieses ersten Buches
2. Von den ersten Gesellschaften
3. Vom Recht des Stärkeren
4. Von der Sklaverei
5. Dass man immer auf eine erste Übereinkunft zurückgehen muss
6. Vom Gesellschaftsvertrag
7. Vom Souverän
8. Vom bürgerlichen Stand
9. Grundbesitz

Zweites Buch
1. Dass die Souveränität unveräußerlich ist
2. Dass die Souveränität unteilbar ist
3. Ob der Gemeinwille irren kann
4. Von den Grenzen der souveränen Gewalt
5. Vom Recht über Leben und Tod
6. Vom Gesetz
7. Vom Gesetzgeber
8. Vom Volk
9. Fortsetzung
10. Fortsetzung
11. Von den verschiedenen Arten der Gesetzgebung
12. Einteilung der Gesetze

Drittes Buch
1. Von der Regierung im allgemeinen
2. Von dem Grundsatz, der die verschiedenen Regierungsformen ergibt
3. Einteilung der Regierungen
4. Von der Demokratie
5. Von der Aristokratie
6. Von der Monarchie
7. Von den gemischten Regierungen
8. Dass nicht jede Regierungsform für jedes Land geeignet ist
9. Von den Kennzeichen einer guten Regierung
10. Vom Missbrauch der Regierung und ihrem Hang zur Entartung
11. Vom Tod der politischen Körperschaft
12. Wie die souveräne Gewalt erhalten werden kann
13. Fortsetzung
14. Fortsetzung
15. Von den Abgeordneten oder Volksvertretern
16. Dass die Einsetzung der Regierung kein Vertrag ist
17. Von der Einsetzung der Regierung
18. Mittel, um der Usurpation der Regierung vorzubeugen

Viertes Buch
1. Dass der Gemeinwille unzerstörbar ist
2. Von den Abstimmungen
3. Von den Wahlen
4. Von den römischen Comitien
5. Vom Tribunat
6. Von der Diktatur
7. Vom Censoramt
8. Von der bürgerlichen Religion
9. Schluss

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Nachwort
Materialien und Überlegungen zu Mensch und Werk
Rousseaus Lebensgeschichte
Neuzeitliche Staatstheorien
Zum Gesellschaftsvertrag
Ausblick
Bemerkungen zu dieser Ausgabe

Register
Jean-Jacques Rousseau (28.6.1712 Genf – 2.7.1778 Ermenonville), Sohn eines Uhrmachers und Forschers, ist einer der maßgeblichen Denker der Aufklärung. Rousseau besucht die Dom-Musikschule in Annecy. Danach geht er nach Paris, wo er als Schreiber in einem Katasteramt arbeitet und im literarischen Salon von Madame Dupin verkehrt. Rousseau reist viel und bildet sich autodidaktisch weiter. Er tut sich als Schriftsteller, Philosoph und Komponist hervor.
Der Kulturpessimist Rousseau verschriftlicht in seiner Abhandlung Du contrat social (dt. Gesellschaftsvertrag) seine Theorie des Gesellschaftsvertrags, in der er von einem ursprünglich freien Naturzustand des Menschen ausgeht, der sich gesellschaftlichen Konventionen unterwerfe (Der Mensch ist frei geboren, und liegt überall in Ketten). Emile oder Über die Erziehung ist eine prosaische Ausarbeitung dieser Gedanken. Selbst wissenschaftliche und kulturelle Bildung, so hatte er bereits in seinem Discours sur les Sciences et les Arts (dt. Abhandlung über die Wissenschaften und die Künste) festgestellt, gehören zu den negativen Einflüssen, die den Menschen zusehends von seinem positiven Naturzustand entfernt hätten. In seinem Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes (dt. Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen) führt er als ein Vorläufer des europäischen Sozialismus die Ungleichheit der Menschen auf die Arbeitsteilung zurück.
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